Gilt die ab dem 16.03.2022 beschlossene Impfplicht für Pflegepersonal auch in der häuslichen 24Std-Betreuung? (Artikel vom 22.02.2022)
Wir empfehlen dringend allen Betreuungskräften, die wir vermitteln, sich impfen zu lassen
und informieren sie über die Wichtigkeit und Dringlichkeit einer Impfung. Eine Verpflichtung zur Impfung besteht (aktuell) allerdings nicht.
Obwohl die Betreuungskräfte engen Kontakt zu Pflegebedürftigen, die zum vulnerablen
Personenkreis gehören, haben, fallen sie per Gesetzestext nicht unter "Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits - und Pflegebereichs".
Da Betreuungskräfte nur in einem Haushalt tätig sind, wird davon ausgegangen, dass das Infektionsrisiko
geringer ist, als bei ambulanten Diensten oder Personal in Pflegeeinrichtungen. Im Sinne des Infektionsschutzgesetzes ist der private Haushalt des Betreuten keine "Einrichtung".
Dennoch fragen wir alle Betreuungskräfte vor jedem Neueinsatz
nach dem Impfstatus und informieren unsere Kunden.
Betreuungskräfte, die aktuell in Deutschland im Einsatz sind, haben die Möglichkeit sich auch hier impfen lassen. Wir empfehlen hierzu Ihren Hausarzt, der Ihre Pflegesituation zuhause
kennt, zu kontaktieren.
Wir schlagen unseren Kunden und ihren Betreuungskräften vor, gemeinsam zu besprechen, welche Vorkehrungen für den jeweiligen Haushalt getroffen werden sollten. Gerne unterstützen wir Sie bei der Kommunikation
und bei allen weiteren Fragen.