Fragen & Antworten

Es ist Tag und Nacht immer jemand da. Das bedeutet, dass unsere Betreuerinnen/ Haushaltshilfen zusammen mit der hilfebedürftigen Person im gleichen Haus oder in der gleichen Wohnung wohnen, sich um den Haushalt kümmern (Essen kochen, Wäsche waschen, Reinigung usw.) und leichte grundpflegerische Aufgaben übernehmen wie Hilfe beim Anziehen, beim Waschen, bei der Toilette, ggf. Inkontinenzeinlagen wechseln u.a. Tätigkeiten. Die Leistungen werden in einem abzuschließenden Vertrag geregelt.


Nach Abschluss eines Vermittlungsauftrages ist die polnische Betreuungskraft i. d. R. in 7-14 Tagen bei Ihnen vor Ort, in Notfällen schneller.


Für die Betreuungskraft muss ein separates Zimmer zur Verfügung gestellt werden, und das Bad muss mitbenutzt werden dürfen. Telefonbenutzung und Internetnutzung sollte nach Absprache möglich sein.


Die Betreuungskräfte weisen unterschiedlich gute deutsche Sprachkenntnisse auf.

Ausreichend – das Verstehen der Sprache ist ausreichend, das Sprechen auf Deutsch fällt noch schwer.

Mittel – das Verstehen der Sprache ist gut, das Sprechen ausreichend.

Gut – das Verstehen der Sprache ist gut, das Sprechen ebenfalls.


Die genauen Einsatzzeiten sowie die Freizeit legt der Dienstleister mit Ihnen fest. Es handelt sich um eine Betreuung, die eine Rufbereitschaft in der Nacht einschließt. Nachteinsätze sind, abhängig von der Häufigkeit, zusätzlich zu vergüten.


Der Wechsel ist nötig, da die Betreuungskräfte meist eine Familie in Polen haben, die sie nach einer bestimmten Zeit wiedersehen möchten. Außerdem bietet Ihnen der Zwei-Personen-Wechsel einige Vorteile: Es besteht keine Urlaubsproblematik, und eine bessere Abwicklung in Notfällen (Ersatz bei Erkrankung) ist möglich. Auch dient der Wechsel der Betreuungskraft zum „Kräfte tanken“.


Es wird angestrebt, dass der Wechsel nahtlos stattfindet, evtl. könnte ein zusätzlicher Tag zur Übergabe der Arbeit sinnvoll sein. Die An- und Abreise der Betreuungskräfte erfolgt entweder mit einem Fahrdienst, der sie direkt bis zur Tür des Betreuungsbedürftigen bringt, oder mit einem Reisebus bis zur nächstgelegenen Reisebushaltestelle. In seltenen Ausnahmefällen ist eine Anreise per Zug oder mit dem eigenen Auto möglich.


In der Regel gibt es ein Team von 2 Personen, die sich in einem mit Ihnen abgesprochenen Zeitrhythmus (ca. alle 6-10 Wochen) abwechseln. Selbstverständlich ist auch der Einsatz weiterer Betreuungskräfte möglich, wenn es vom Kunden gewünscht wird, oder die Betreuungskraft nicht mehr zur Verfügung steht.


Die Kündigungsfrist beträgt 7 Tage beidseitig. Dies gilt sowohl für den Dienstleistungsvertrag zwischen der Betreuungskraft und dem Kunden als auch für den Vermittlungsvertrag zwischen ABONA24 und dem Kunden.


In den monatlich vereinbarten Kosten sind alle Versicherungen, Sozialabgaben, Steuern und die organisatorische Betreuung für ABONA24 enthalten. Kost und Logis werden der Betreuungskraft vom Auftraggeber (also Ihnen) kostenlos zur Verfügung gestellt.


Sollten die Angehörigen Pflegegeld beziehen, können diese Beträge zur Bezahlung der Leistungen der Betreuungskraft verwendet werden. Eine direkte Abrechnung weiterer Leistungen der Betreuungskraft mit der Pflegekasse ist nicht möglich. Auf Antrag können allerdings weitere Leistungen und finanzielle Unterstützung in Anspruch genommen werden.


Die Beauftragung von ABONA24 bei der Suche nach einer geeigneten Haushaltshilfe bietet Ihnen deutliche Vorteile: Durch die Mehrsprachigkeit unserer Mitarbeiter sind wir direkter Ansprechpartner für Sie, wie auch für Ihre Betreuungskräfte, sodass wir bei Wünschen oder evtl. Schwierigkeiten unmittelbar und schnell reagieren können. Einerseits übernehmen wir die Vorauswahl. Sie suchen nur unter bereits nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen ausgesuchten Vorschlägen aus. Andererseits wird der zusätzliche organisatorische Aufwand (Vertretung, Reiseorganisation, Hilfe bei Verständigungsschwierigkeiten etc.) von uns erledigt. Falls es mit einer Betreuungskraft zu unüberwindlichen Schwierigkeiten kommen sollte, bemühen wir uns darum, Ihnen schnellstmöglich eine Ersatzkraft zur Verfügung zu stellen. So kann eine möglichst lückenlose und dauerhafte Betreuung gewährleistet werden.


Seit dem Beitritt Polens zur EU am 01. Mai 2004 gilt auch für Dienstleister aus Polen das EU-Recht zur Dienstleistungsfreiheit. Durch Anwendung des EU-Entsendegesetzes (Nachweis der Zugehörigkeit zur Sozialversicherung des Entsendelandes durch das Formular A1) können die Betreuungskräfte bis zu 24 Monate in Deutschland arbeiten. Dies gilt nicht nur für Mitarbeiter eines Unternehmens aus Polen, sondern auch für in Polen angemeldete selbstständige Dienstleister. Auch für sie ist durch die Anwendung des Gesetzes zur EU-Dienstleistungsfreiheit im Zusammenhang mit dem EU-Entsendegesetz (EU-Verordnung 1408/71) diese Tätigkeit uneingeschränkt möglich.


Seniorenpgflege AachenIn 4 Schritten zu Ihrer Betreuungskraft

1

Kontaktaufnahme & persönliche Beratung

Sie nehmen unverbindlich Kontakt mit uns auf:

Telefon: 0241-590 89 12 

Wir beraten Sie gerne telefonisch oder vereinbaren einen persönlichen Termin mit Ihnen. Auch ohne vorhergehende Kontaktaufnahme können Sie unseren Fragebogen ausfüllen, um ein persönliches Angebot zu erhalten.

2

Bedarfsanalyse

Für ein individuelles Preisangebot füllen Sie unseren Fragebogen online aus.
Den Fragenbogen können Sie auch ausdrucken und uns zusenden.

Online-Fragebogen
Druck-Fragebogen

Diese Anfrage ist natürlich unverbindlich und kostenlos für Sie.

3

Individuelles Angebot

Sie erhalten innerhalb von 1-2 Werktagen unser Angebot und auf Wunsch Profile von passenden Betreuungskräften.

4

Anreise Ihrer Betreuungskraft

Wenn Sie sich für eine Betreuungskraft entschieden haben, organisieren wir die weitere Abwicklung bis zur Ankunft der Betreuungskraft.
Sie möchten, dass wir Ihnen die Entscheidung abnehmen? Auch dies ist selbstverständlich möglich. Wir informieren Sie rechtzeitig über die Anreisemodalitäten und kümmern uns um alle weiteren Formalitäten.

Abona24 Team